Mitglieder können selbständige oder selbständig tätige Ingenieure und Architekten werden, andere selbständige Planungsbüros sowie Gesellschaften, wenn mindestens 50% der Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter Ingenieure oder Architekten sind.
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen.
Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beträge sind vom Mitglied jährlich im voraus und für den Verband kostenfrei zu entrichten. Bei Neueintritt ist der erste Jahresbeitrag monatlich anteilig mit der Aufnahmegebühr im voraus zu entrichten. Wir bieten weitere Informationen, die für die angeschlossenen Büros wichtig sind oder werden können.
Muster für
Dem Mitglied werden auf die Berufsgruppe ausgerichtete spezielle Anstellungsverträge zur einfachen und sicheren Anwendung an die Hand gegeben. Mit und ohne Bezug auf den Tarifvertrag. Soweit notwendig, sind die Muster mit Hinweisen auf ihre rechtliche Anwendungsmöglichkeit versehen.
Wichtige Informationen, Tips und Hinweise für das Mitglied, zur direkten Umsetzung in die Praxis vorbereitet.
zum Beispiel
Ihren Anwalt im Arbeitsgerichtsprozess unterstützen wir gern, falls notwendig oder gewünscht.
Die Palette der sonstigen Tätigkeiten des ASIA für das Mitglied ist groß. Der ASIA wahrt stets die Interessen des Mitglieds als Arbeitgeber.
Bitte informieren Sie uns/mich über die Aufnahmebedingungen, Beiträge und Leistungen des ASIA und senden Sie mir auch einen Aufnahmeantrag zu.
Wir/Ich möchte/n Mitglied werden.