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| Mitgliedschaft |
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Mitglieder können selbständige oder selbständig
tätige Ingenieure und Architekten werden, andere selbständige Planungsbüros
sowie Gesellschaften, wenn mindestens 50% der Mitglieder des Vorstandes, der
Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter Ingenieure oder Architekten
sind.
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Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag
zu zahlen.
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Die von der Mitgliederversammlung
festgesetzten Beträge sind vom Mitglied jährlich im voraus und für den Verband
kostenfrei zu entrichten. Bei Neueintritt ist der erste Jahresbeitrag monatlich
anteilig mit der Aufnahmegebühr im voraus zu entrichten.
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| Wir bieten weitere Informationen,
die für die angeschlossenen Büros wichtig sind oder werden können: |
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| zum Mitgliedsantrag per ... |
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| E-Mail |
| Fax |
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