| ASIA - Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten |
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| Der Arbeitgeberverband wurde 1981, es war das
Jahr, in dem der erste Tarifvertrag für die Angestellten in Ingenieur- und
Architekturbüros mit der DAG abgeschlossen wurde, gegründet. Schnell hat sich
die Notwendigkeit und der Nutzen eines solchen Vertrages für die Praxis herausgestellt.
Die damit einfache Handhabung von Anstel- lungsverträgen hat das Tarifwerk weit verbreiten lassen. In mehr als 16.000 Büros liegt der Vertrag vor und hat die Regelungen zum Standard werden lassen. Stetige Anfragen von Arbeitsgerichten, Kammern und Arbeitsämtern zeigen die große Nutzung und Akzeptanz. Richtungsweisend sind die Inhalte für den Berufsstand. Umfragen haben ergeben, daß bis zu 80% der Büros den Tarifvertrag des ASIA zur Grundlage der Anstellungsverträge gewählt haben. |
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| Aufgaben und Ziele | ||||||||||||
| Der ASIA vertritt die Interessen
seiner Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Mitglieder können alle
Ingenieur-, Architektur-, Planungsbüros oder Gesellschaften sämtlicher Fachrichtungen
in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union werden. |
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| Der ASIA informiert seine Mitglieder
laufend durch Rundschreiben zu Themen aus, Finanzen, Recht, Kaufmännisches
(BWL, EDV, Kosten) und Literaturhinweisen. Insbesondere befassen wir uns mit
Fragen des Arbeitsrechts, des Berufsstandes und mit Steuerfragen für Arbeitgeber. |
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| Wir bieten weitere Informationen,
die für die angeschlossenen Büros wichtig sind oder werden können: |
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| Die Unterstützung, die der ASIA seinen Mitgliedern bietet, bezieht sich auf alle Probleme, die sich in einem Ingenieur-, Architektur- oder Planungsbüro für den Arbeitgeber ergeben können. In Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, wie Urlaub, Kündigung, Krankheit, Zeugnis, Vergütung u.v.a. steht der Verband seinen Mitgliedern stets gern mit Rat und Tat zur Verfügung. | ||||||||||||
| Der ASIA verhandelt mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG zur Fortführung des seit 1980/1981 bestehenden Tarifvertrages. | ||||||||||||
| Diese Tätigkeit des ASIA hat dazu geführt, daß die Berufsgruppe der Architekten, Ingenieure und anderen Planer nicht mehr Tarifvereinbarungen anderer Gruppierungen, und damit sachfremde Vereinbarungen, als Grundlage für einen Arbeitsvertrag heranziehen müssen. | ||||||||||||
| Die Verpflichtung der Arbeitgeber aus den tarifvertraglichen Regelungen gegenüber den Arbeitnehmern ist auch abhängig von leistungsgerechten und ausreichenden Honoraren für die Tätigkeiten der Büros. Der ASIA wird sich deshalb unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen seiner Mitglieder um die ständige Fortschreibung und Anpassung der HOAI bemühen. | ||||||||||||
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